Hausordnung:

1. Den Anweisungen des Personals ist auf dem gesamten Gelände Folge zu leisten.

2. Die Sicherheit beim Spielen hat oberste Priorität. Es herrscht Maskenpflicht auf dem Spielfeld sowie Laufsockenpflicht abseits des Spielfeldes.

3. Es dürfen nur Personen am Paintballspiel teilnehmen, die das geforderte Mindestalter (18 Jahre -> Ausweispflicht) haben und sich dem Sport körperlich und geistig gewachsen fühlen. Für Teilnehmer beim Paintball für Jugendliche ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich (Einverständniserklärung der Eltern erforderlich).

4. Eine Verzichtserklärung ist von jedem Teilnehmer vor Betreten des Spielfelds auszufüllen. Die Aufsichtsperson haftet für die teilnehmenden Jugendlichen und bestätigt dies ebenfalls schriftlich anhand der Verzichtserklärung.

5. Das Mitbringen eigener Paintballs ist verboten. Paintballs müssen beim Veranstalter erworben werden (FPO). Bei Verstoß wird eine Strafe in Höhe von 50,- Euro pro Teilnehmer erhoben und der Teilnehmer wird des Spieles verwiesen.

6. Die Deckungen auf dem Spielfeld sind nur vom Personal zu bewegen. Das Umbauen des Spielfelds sowie das Bewegen einzelner Deckungen durch die Spieler ist untersagt.

7. Die Leihausrüstung ist pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch gereinigt sowie voll funktionstüchtig zurückzugeben. Für technische Fragen und bei Funktionsstörungen oder Reparaturen ist das Personal der Anlage zu kontaktieren. Bei unsachgemäßer Handhabung und Beschädigung kann ggf. Schadenersatz verlangt werden.

8. Alle Teilnehmer verpflichten sich zu einem sportlichen und fairen Miteinander. Die Paintball Oldenburg GmbH Anlage ist eine Sportstätte. Wir erwarten ein entsprechendes Verhalten und Auftreten aller Teilnehmer. Wer sich grob unsportlich verhält, Schiedsrichter oder Personal beleidigt, Mitspieler oder Gegenspieler verbal oder körperlich angeht oder sich anderweitig unsportlich verhält, kann des Hauses verwiesen werden.

9. Die vom Spieler verwendete Ausrüstung hat grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen (für FPO-Spieler). Jeder Teilnehmer ist eigenverantwortlich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Für die Prüfung der korrekten Markiererleistung stellt die Paintball Oldenburg GmbH allen Spielern kostenfrei einen Chrony zur Verfügung. Unser Personal behält sich außerdem das Recht vor, die Ausrüstung von Teilnehmern jederzeit stichprobenartig zu überprüfen. Beim Paintball ab 16 Jahren ist die Ausrüstung immer beim Betreiber zu leihen. Eine eigene Ausrüstung darf hier nicht verwendet werden.

10. Jeder Teilnehmer & Zuschauer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, die auf unserer Anlage von ihm erstellt werden, im Rahmen von Werbung, Marketing und sozialen Netzwerken frei veröffentlicht und verwendet werden dürfen.

11. Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass aus Sicherheitsgründen eine Videoüberwachungsanlage innerhalb der Paintballanlage Foto- und Videomaterial aufnimmt und speichert.

12. Innerhalb der gesamten Halle besteht absolutes Rauchverbot. Der Genuss von Alkohol und Drogen währen des Spielbetriebes ist ausdrücklich untersagt. Das Rauchen im Außenbereich vor der Halle ist erlaubt.

13. Die Anordnung der Tische, Bänke und Mülleimer in der gesamten Anlage ist nicht zu verändern oder nach Gebrauch wieder unaufgefordert in den Ursprungszustand zurückzubauen. Der Laufweg an der Spielfeldfront sowie vor Fluchtwegen hat generell frei zu bleiben.

14. Es ist untersagt, Markierer offen auf der Freifläche vor der Halle mit sich zu führen. Für Leihmarkierer ist es generell untersagt, diese mit in die Freifläche vor der Halle zu nehmen (z.B. bei Raucherpausen).

15. Rückerstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Rückerstattungen für Buchungen, die mindestens 2 Werktage vor Buchungstermin storniert werden.

16. Ein Verstoß gegen eine der vorangegangen Regeln wird durch unser Personal ermahnt und führt zum Ausschluss vom Spielbetrieb. Ein Hausverbot kann ausgesprochen werden. Bei materiellen Schäden behält sich der Veranstalter vor, Schadenersatz zu verlangen.